Mehr als 15 Millionen Musikstücke ließen sich bislang mit Grooveshark bequem per PC, Smartphone oder Tablet streamen – zumindest für Nutzer aus Deutschland ist das Angebot nun aber beendet. Grooveshark begründet das Deutschland-Aus mit den hohen Kosten und meint damit wahrscheinlich die Gebührenforderung der GEMA.

Musikdienst Grooveshark schließt in Deutschland
Auch wenn Grooveshark für Musikfreunde ein sehr praktischer Dienst war und ist, komplett unumstritten ist das Angebot weder in Deutschland noch in den USA. Nutzer können bei Grooveshark Musikstücke von ihrer Festplatte auf hochladen, diese Musik wird anschließend auch anderen Nutzern bereitgestellt. So vergrößert Grooveshark zwar rasant sein Musikangebot, sieht sich aber auch zahlreichen Klagen aus der Musikindustrie gegenüber. Trotz der Streamingangebote hat Grooveshark nur wenige Verträge mit Labels und Verwertungsgesellschaften geschlossen. Aus diesem Grunde haben sowohl Google als auch Apple die Grooveshark-App schon seit einiger Zeit wegen der unklaren Rechtslage aus ihren Marktplätzen entfernt.
Die GEMA äußerte sich in einer Stellungnahme ebenfalls zu Grooveshark. So wurde laut GEMA der Dienst nicht wegen der hohen Kosten eingestellt, Grooveshark weigerte sich der GEMA zufolge grundsätzlich, Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft zu entrichten. Die Anbieter sollen bislang noch nicht einmal Kontakt zur GEMA aufgenommen haben. Seit Ende vergangenen Jahres müssen bei Musik-Abos zwischen 60 und 100 Cent pro Nutzer an die GEMA abgeführt werden, werbefinanzierte Angebote ohne weitere Kosten zahlen zwischen 0,025 und 0,6 Cent pro Lied. Die Betreiber von Grooveshark allerdings dürften selbst mit noch geringeren Kosten nicht einverstanden gewesen sein. Auch der von Grooveshark beworbene Musikdienst Simfy distanziert sich von Forderungen des Mitbewerbers, die GEMA zu einer Senkung der Preise zu bitten. „Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Aussage und der Aufforderung, bei der GEMA vorzusprechen. BITKOM und GEMA haben viel geleistet in den letzten Jahren, damit endlich ein offiziell gültiger und akzeptabler Tarif für Flatrate-Angebote veröffentlicht worden ist.“